Vorsorgeuntersuchungen

Von Geburt bis zum Schulalter haben sie den gesetzlichen Anspruch auf die Vorsorgeuntersuchungen U1-U9 und J1. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind in Hessen ab der U4 verpflichtend und können nur in den jeweils angegebenen Zeiträumen in Anspruch genommen werden. Sollten Sie über diesem Zeitraum liegen, müssen Sie die Kosten selbst tragen, da sie von den Krankenkassen nicht erstattet werden.

Außer den Pflichtuntersuchungen können Sie bei uns die U10, U11 und J2 durchführen lassen. Viele Krankenkassen übernehmen diese wichtigen Zusatzleistungen.

Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten erstattet werden, falls sie diese Untersuchungen wahrnehmen möchten.

Wir bitten Sie darum, im Vorfeld einer anstehenden Vorsorgeuntersuchung rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren!

Hier eine Übersicht über die Vorsorgeuntersuchungen:

Säuglingsalter

U2 3. – 10. Lebenstag

U3 4. – 6 Lebenswoche

U4 3. – 4. Lebensmonat

U5 5. – 7. Lebensmonat

U6 10. – 12. Lebensmonat

Im Kindesalter

U7 21. – 24. Lebensmonat

U7a 34. – 36. Lebensmonat

U8 46. – 48. Lebensmonat

U9 60. – 64. Lebensmonat

U10 7 Jahre – vor dem vollendeten 9. Lebensjahr

U11 9 Jahre – vor dem vollendeten 10. Lebensjahr

Im Jugendalter

J1 12 – 14 Jahre

J2 16 – 17 Jahre