Termine

Wir bitten um telefonische Voranmeldung.

06622 92550

Wir vergeben Termine für planbare Untersuchungen aus unserem gesamten Leistungsspektrum. Wenn möglich gerne auch kurzfristig.

Die Praxis ist ganzjährig geöffnet, ausgenommen Brückentage, sowie der Zeitraum vom 23.12 – 01.01.

Bei zeitintensiven Untersuchungen wie z.B. kardiologische Untersuchungen, Entwicklungskontrollen oder ausführlichen Gesprächen können meistens nur langfristige Termine vergeben werden. Gelegentlich können mehrere Wochen bis Monate Wartezeit für einen solchen Termin erforderlich sein.
Die meisten planbaren Untersuchungen können, sofern möglich, beim Kinderarzt oder Kinderärztin ihrer Wahl vereinbart werden.

Bei kurzfristigen Terminvereinbarungen und Akutterminen oder auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall des eingeplanten Arztes steht für Sie ggf. ein vertretender Kinderarzt oder Kinderärztin zur Verfügung, jedoch könnte dies dann auch an einem anderen Standort als ursprünglich geplant sein.
Trotz guter Planung der Sprechzeiten können durch akute Notfälle oder in der Infektzeit längere Wartezeiten entstehen.
Wir bitten in solchen Ausnahmesituationen um Ihr Verständnis.

Termine

Bitte halten Sie ihren vereinbarten Termin ein. Sollten Sie verhindert sein, sagen Sie bitte rechtzeitig ab und vereinbaren gerne telefonisch oder persönlich vor Ort einen neuen Termin.

In akuten Krankheitsfällen bekommt ihr Kind möglichst noch am selben Tag einen Termin. Diese akuten Termine können nicht Arzt oder Standort gebunden vergeben werden.

Telefonische Erreichbarkeit

Montags bis Freitags:
Vormittags 8-12 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag:
Nachmittags 15-16 Uhr

Telefon:

06622 92550

Versichertenkarte

Bringen Sie bitte zum vereinbarten Termin die Versichertenkarte und ggf. das Vorsorgeheft und den Impfausweis mit. Sollten Sie nach einer Behandlung ohne Versichertenkarte diese binnen 14 Tagen nicht nachgereicht haben, sind wir berechtigt, Ihnen diese Behandlung privat in Rechnung zu stellen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne Vorlage der Versichertenkarte keine Kassenrezepte ausstellen!