Von Geburt bis zum Schulalter haben sie den gesetzlichen Anspruch auf die Vorsorgeuntersuchungen U1-U9 und J1. Diese Vorsorgeuntersuchungen sind in Hessen ab der U4 verpflichtend und können nur in den jeweils angegebenen Zeiträumen in Anspruch genommen werden. Sollten Sie über diesem Zeitraum liegen, müssen Sie die Kosten selbst tragen, da sie von den Krankenkassen nicht erstattet werden.
Außer den Pflichtuntersuchungen können Sie bei uns die U10, U11 und J2 durchführen lassen. Viele Krankenkassen übernehmen diese wichtigen Zusatzleistungen.
Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten erstattet werden, falls sie diese Untersuchungen wahrnehmen möchten.
Wir bitten Sie darum, im Vorfeld einer anstehenden Vorsorgeuntersuchung rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren!
Hier eine Übersicht über die Vorsorgeuntersuchungen:
Säuglingsalter
U2 3. – 10. Lebenstag
U3 4. – 6 Lebenswoche
U4 3. – 4. Lebensmonat
U5 5. – 7. Lebensmonat
U6 10. – 12. Lebensmonat
Im Kindesalter
U7 21. – 24. Lebensmonat
U7a 34. – 36. Lebensmonat
U8 46. – 48. Lebensmonat
U9 60. – 64. Lebensmonat
U10 7 Jahre – vor dem vollendeten 9. Lebensjahr
U11 9 Jahre – vor dem vollendeten 10. Lebensjahr
Im Jugendalter
J1 12 – 14 Jahre
J2 16 – 17 Jahre